Seit 1. Jänner 2009 ist die neue EU-Bio-Verordnung in Kraft. Wichtige Klarstellungen für die Umsetzung in die Praxis finden Sie in unserer Broschüre vom September 2009 zu diesem Thema.
FEHLERKORREKTUR:
Der ursprüngliche Fehler auf Seite 12 dieser Broschüre, der sich aus einem ungenau formulierten Erlass des Ministeriums ergeben hat, ist in dieser Version bereits korrigiert: Für die Enthornung von Rindern ist keine Genehmigung der Behörde einzuholen, egal wie alt das Tier bei der Enthornung ist.
Weitere wichtige Informationen, auch zur neuen EU-Bio-Verordnung, finden Sie in unserer aktuellen Ausgabe Landwirtschaft Aktuell vom Jänner 2010.