Aktuelles

01.01.2009

Neue Vorgehensweise: Verkürzte Umstellungszeit von Flächen


ab 1. Jänner 2009


Ein aktueller Erlass des zuständigen Ministeriums vom 18. Dezember 2008 ändert mit Gültigkeit ab 1. Jänner 2009 die Möglichkeiten, frühere Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraums rückwirkend anzuerkennen. Die wichtigsten Änderungen hier in Kürze:

Bei mindestens 2jähriger Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme ‚Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel im Acker und/oder Grünland‘ kann die Umstellungszeit ab Datum des Bio-Kontrollvertrags bzw. Datum des Flächenzugangs auf 12 Monate verkürzt werden.

Bei mindestens 3jähriger Teilnahme an der o.g. Maßnahme kann die Umstellungszeit ab Datum des Bio-Kontrollvertrags bzw. Datum des Flächenzugangs ebenfalls auf 12 Monate verkürzt werden. Zusätzlich gelten in diesem Fall Ernten der letzen der Aufnahme des Kontrollverfahrens/dem Flächenzugang vorausgehenden 12 Monate als Umstellungserzeugnisse zur Verfütterung am eigenen Betrieb.

In beiden Fällen ist vom Vorbewirtschafter schriftlich der Nachweis zu erbringen, dass auf den betroffenen Feldstücken
- kein unzulässiger Herbizideinsatz im Rahmen der Einzelpflanzenbekämpfung durchgeführt wurde
- kein gebeiztes Saatgut verwendet wurde
- keine Phosphormineraldüngung durchgeführt wurde

Hinweis:
Anerkennung von tierischen Produktionszweigen:
Sobald alle Produktionsbestimmungen (Fütterung, Haltung...) eingehalten werden, können die Umstellungsfristen für die jeweilige Produktionssparte zu laufen beginnen. Diese beträgt z. B.: für die Milchproduktion 6 Monate

Eine Information der Austria Bio Garantie
Abteilung Service
Sabine Eigenschink


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