03.06.2009
Wegfall der Kontrollbescheinigungen für Schweiz und Liechtenstein
Seit dem 1. Juni 2009 ist das Landwirtschaftsabkommen EU – Schweiz in Kraft. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist bereits erfolgt (
Link , relevant ist Anhang 9 Seite L136/6).
Ab diesem Zeitpunkt ist keine Kontrollbescheinigung im Handelsverkehr zwischen Schweiz (inklusive Liechtenstein) und EU für Erzeugnisse aus biologischer Produktion mehr erforderlich (Achtung, für Lieferungen vor diesem Zeitpunkt gilt die alte Regelung).Falls Sie Bio Suisse anerkannte (Knospe) Ware in die Schweiz exportieren wollen, wird Bio Suisse noch ein adaptiertes Procedere bekannt geben. Wir werden Sie entsprechend informieren.
Bitte fragen Sie Ihre Kunden, ob Ihnen dieses neue Procedere bekannt ist.
Falls Sie weiterhin Kontrollbescheinigungen bei uns beantragen, werden wir diese natürlich weiterhin ausstellen.
Gerne können wir auch statt den Kontrollbescheinigungen so genannte Warenbegleitzertifikate (Nachweis für Bio-Lieferungen) ausstellen.Für Fragen/Anregungen stehen Ihnen unser Sekretariat (T: 02262-672213-20 (oder 21)), Frau Johanna Ortel (02262-672213-37) oder auch Christian Eis (T: 02262-672213-24) gerne zur Verfügung.
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