Aktuelles

25.06.2009

Seit 1.Juli: Kontrollpflicht für Bio-Lebensmittel in der Küche!


Der Gast hat ein Recht darauf, sich sicher sein zu können, dass sein als Bio-Schnitzerl ausgewiesenes Gericht auch tatsächlich aus 100% biologischen Zutaten besteht! Als Gastronom haben Sie selbst die Möglichkeit zu entscheiden welche Lebensmittel Sie in Bio-Qualität einsetzen wollen. Dadurch schließt sich der Kreis der Bio-Kontrolle vom Rohprodukt bis zum fertigen Gericht!

„Konsumentenschutz vor schwarzen Schafen, die es mit BIO nicht ernst meinen,“ so lautet das Ziel der gesetzlichen Zertifizierungspflicht für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung ab 1. Juli 2009. Festgelegt wurde die gesetzliche Regelung bereits im Österreichischen Lebensmittelcodex vom 22.09.2008. Dieser besagt, dass jedes Unternehmen, welches BIO auf der Speisekarte, Tischaufstellern, Werbepapieren oder Homepages, deklariert, ein eigenes Bio-Zertifikat benötigt!

Weitere Informationen finden Sie hier: Gastroleitfaden

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