Aktuelles

21.07.2009

Neu ab 1. Juli: Bio Suisse Bescheinigung


Werte KundInnen,

seit dem 1. Juni 2009 ist das Landwirtschaftsabkommen EU – Schweiz in Kraft. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist bereits erfolgt (Link, relevant ist Anhang 9 Seite L136/6).
Ab diesem Zeitpunkt ist keine Kontrollbescheinigung im Handelsverkehr zwischen Schweiz (inklusive Liechtenstein) und EU für Erzeugnisse aus biologischer Produktion mehr erforderlich (Achtung, für Lieferungen vor diesem Zeitpunkt gilt die alte Regelung).

Diesbezüglich wurden Sie bereits von uns informiert.

Hinsichtlich Bio-Suisse konformer Ware („approved by Bio-Suisse“) ist ab 01.07.2009 folg. Prozedere gültig:

Neu gilt ab 01.07.2009

  • Per 01.06.2009 hat das Schweizerische Bundesamt für Landwirtschaft die Kontrollbescheinigungspflicht für die Einfuhr von Bioprodukten aus EU-Mitgliedstaaten in die Schweiz aufgehoben.
    Für Bio Suisse (Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen) muss jedoch gemäss Bio Suisse Richtlinien 5.10.2 die Rückverfolgbarkeit des Warenflusses nach wie vor gewährleistet werden.
    Es muss also für Bio Suisse anerkannte Produkte eine Bio Suisse Bescheinigung* oder wie bisher eine Kontrollbescheinigung ausgestellt werden.
  • Sammelbescheinigungen:
    Die Bio Suisse Bescheinigung kann auch als Sammelbescheinigung oder für Kontrakte verwendet werden, d. h., es muss nicht unmittelbar nach jedem Import eine Bescheinigung erstellt/geschickt werden. Je nach Bedarf können die Schweizer Importeure z. B. monatlich, quartalsweise, etc. eine Sammelbescheinigung pro Exporteur bei Bio Suisse einreichen.

*Die neue Bio Suisse Bescheinigung finden Sie in der Anlage und kann von der Homepage der Bio Suisse heruntergeladen werden.

Ausstellung Bio Suisse Bescheinigung – Tarif
Für die Ausstellung bzw. Bestätigung der Bescheinigung idealerweise diese Vorlage so weit wie möglich ausfüllen und die relevanten Warenbegleitdokumente (Lieferschein od. Rechnung) an uns übermitteln. Für diese Bestätigung wird von Seiten ABG € 19,- (exkl. USt.) je Zeile verrechnet, d.h. wird eine Bescheinigung für mehrere Lieferungen gesammelt ausgestellt, wird unsererseits die Verrechnung je bestätigter Zeile/Produkt gemäß diesem Tarif durchgeführt.


Für Fragen/Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team der ABG

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