05.03.2010
Das neue EU-Bio-Logo fordert weiterhin Geduld
Am 1. März 2010 wurde in Brüssel über das neue EU-Bio-Logo abgestimmt und es wurde unter den EU- Mitgliedsstaaten eine Einigung erzielt. Die genauen Verwendungsdetails, die Übergangsfristen und die Druckdaten müssen aber erst per EU-Verordnung erlassen werden. Der Verordnungstext liegt leider noch nicht vor.
Die Veröffentlichung dieser Verordnung wurde mit Ende März 2010 in Aussicht gestellt. Erst dann können über die Verwendungsvorschriften genaue Aussagen getroffen werden. Es wird daher weiterhin etwas Geduld von uns allen gefordert. Sobald uns die genauen Informationen vorliegen, werden wir umgehend darüber informieren.
Fest steht jedoch, dass es für bereits etikettierte Produkte bzw. fertige Etiketten ausreichend lange Übergangsfristen geben wird. Etiketten, die aktuell zum Druck anstehen, können unverändert gedruckt werden, zumindest bis die neue Verordnung in Kraft tritt.
Die Austria Bio Garantie arbeitet schon an einem kombinierten Logo (EU- und Austria Bio Garantie-Logo), damit die Verwendung unseres bekannten Zeichens weiterhin einfach für Sie ist.
Sonderfall Wein: Für Wein kann das EU-Bio-Logo erst dann verwendet werden, wenn es auf EU-Ebene Bio-Weinbestimmungen gibt und der Wein diesen Bestimmungen entspricht. Die EU-Weinbestimmungen werden derzeit erarbeitet. Solange diese nicht veröffentlicht sind, ist das Logo für Wein nicht relevant.
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