Aktuelles

04.07.2011

Salzburg: Grundfutterausfälle durch Trockenheit – Ausnahmegenehmigung


Durch die Trockenheit in Teilen Salzburgs kam und kommt es beim Grundfutter zu Ertragsausfällen.
Aus diesem Grund hat das Land Salzburg für Bio-Betriebe entsprechend der EU-Bio-Verordnung per Erlass den Zukauf folgender Mengen konventionellen Grundfutters für Raufutterverzehrer in den
genannten Gebieten genehmigt:

im Bezirk Falchgau max. 30% 
im Bezirk Tennengaumax. 30% 
im Bezirk Pongaumax. 30%
im Bezirk Lungaumax. 35% 
im Bezirk Pinzgaumax. 30%

Konventionelles Grün- und Raufutter kann im Rahmen dieser Prozentsätze bis 15. Mai 2012 verfüttert werden.

Um diese Ausnahme in Anspruch zu nehmen ist kein Ansuchen nötig. Im Zuge der nächsten Bio-Kontrollen wird die Einhaltung der Vorgaben überprüft. Selbstverständlich sind auch für diese Zukäufe die relevanten Aufzeichnungen zu führen und die Belege aufzubewahren.

Im Rahmen dieser Ausnahme sind folgende konventionelle Futtermittel zukaufbar:
·      Heu von Dauergrünlandgras und Feldfutter (Luzerne, Kleegras) – los oder 
    gehäckselt,  auch wenn es in einem Werk getrocknet wurde
·      Futterstroh (Gerste)
·      Grassilage von Dauergrünlandgras und Feldfutter (Luzerne, Kleegras)
·      Cobs bzw. Pellets von Dauergrünlandgras und Feldfutter (Luzerne, Kleegras)
·      frisches Dauergrünlandgras und Feldfutter (Luzerne, Kleegras) 

Achtung: Diese vorübergehende Regelung kann nicht auf Kraftfutter und nicht auf Maissilage angewendet werden!



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