
Die Blauzungenkrankheit ist eine nichtansteckende, von kleinen Stechmücken, sogenannten Gnitzen, übertragene virale Tierseuche. Sie kann alle Wiederkäuerspezies befallen.
In erster Linie von der Krankheit betroffen sind Schafe. Rinder erkranken oft nur leicht, aber auch diese verenden einzeln. Auch Wildtiere können befallen werden. Eine Übertragung von Tier zu Tier ist nicht möglich, auch ist eine Virusübertragung auf den Menschen nicht bekannt.
Weitere allgemeine Informationen zur Krankheit selbst und deren Verlauf entnehmen Sie bitte der Homepage der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES)
Am 4. November 2008 wurden im Bezirk Schärding erstmalig in Österreich Antikörper bei einem Tier festgestellt. Dies veranlasste die zuständigen Behörden eine flächendeckende Impfung in Österreich zwingend für alle Rinder, Schafe und Ziegen zu verordnen. Der Bio-Bereich wurde in diesen Entscheidungsprozess nicht miteinbezogen.
Geimpft werden alle Rinder im Alter von über drei Monaten 2mal im Abstand von 4 Wochen, auf den Wunsch des Tierhalters können auch Kälber ab 4 Wochen geimpft werden. Bei Schafen und Ziegen (ab einem Alter von 4 Wochen) ist eine Impfung ausreichend. Der Impfzeitraum erstreckt sich im Zeitraum von November 2008 bis Ende März 2009. Ausgenommen von der Impfverpflichtung sind Besamungs- und Zootiere.
Nach der Grundimmunisierung ist eine jährliche Impfung notwendig.
Nähere Informationen zur rechtlichen Lage entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend
Jenen Mitgliedsstaaten, die sich an der Impfaktion beteiligen, werden die Kosten seitens der Europäischen Kommission refundiert unter der Voraussetzung, dass mind. 80% des Tierbestandes geimpft werden. Der Kostenersatz für die folgenden Jahre ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht geklärt.
In Österreich kommt der Impfstoff BTVPUR Alsap 8 der Firma Merial zum Einsatz.
Derzeit gibt es keinen zugelassenen Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit. Das österreichische Gesundheitsministerium hat jedoch im Rahmen einer Sonderzulassung Impfstoffe freigegeben
Die verkürzte Zulassung erklärt auch die mangelnden Daten im Bereich der Nebenwirkungen.
Laut Gebrauchsinformation wurden folgende Punkte nicht überprüft:
Impfversuche am Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit in Deutschland und am Institut für Viruserkrankungen und Immunprophylaxe in Mittelhäusern in der Schweiz zeigen geringe Nebenwirkungen auf.
Derzeit wird gegen den Serotypen 8 geimpft. Gegen andere Serotypen – wie sie derzeit in Südfrankreich, Niederlanden und Teilen Norddeutschlands auftreten, ist dieser Impfstoff wirkungslos. Auch kann die These der Möglichkeit des Ausrottens des Virus kritisch hinterleuchtet werden, da einerseits auch Wildtiere vom Virus befallen werden, andererseits eine Reihe von Ausnahmeregelungen bestehen.
Vor diesem Hintergrund beziehen die diversen Bioverbände in unterschiedlicher Art und Weise Stellung.
Hier als Beispiel die Position des deutschen Bioverbandes Bioland:
„…Bioland vertritt die Position, dass Impfungen, insbesondere solche, die zu keinem dauerhaften Schutz der geimpften Tiere führen, nicht angeordnet werden sollten. Die Europäische Gemeinschaft hatte in ihrer Begründung der Impfung nicht auf gesundheitliche Motive für die Impfung verwiesen, sondern das Angebot der Impfung aus wirtschaftlichen Risiken für die Halter von erkrankten Tieren abgeleitet. Vor diesem Hintergrund sehen die Bioland Delegierten die Impfung als Angebot, an deren Teilnahme jeder landwirtschaftliche Unternehmer eigenständig unter Abwägung seines Risikos entscheiden können muss…“
Weitere Positionen unter:
Aufgrund der behördlich vorgeschriebenen Maßnahme ist jeder Landwirt verpflichtet an der Impfmaßnahme teilzunehmen.
Mag. Alexandra Hozzank
Verein InfoXgen
Betriebsmittelevaluierung für den biologischen Landbau in Österreich
www.infoxgen.com