Sobald Sie den Bio-Kontrollvertrag unterschrieben haben, gilt Ihr Betrieb als Bio-Betrieb. Die Umstellungszeit beginnt zu laufen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie verpflichtet, die Bio-Bestimmungen einzuhalten. Sollte das noch nicht zur Gänze möglich sein, vereinbaren wir bei der ersten Bio-Kontrolle entsprechende Fristen.
Die Umstellungszeit beträgt im Normalfall 2 Jahre. Der erste Anbau - 24 Monate nach Unterzeichnung des Bio-Kontrollvertrags - kann als anerkannte Bio-Ware verkauft werden. Tierische Produkte gelten 24 Monate nach Kontrollvertrags-Abschluss als Bio-Produkte.
Über die Möglichkeiten einer vorzeitigen Anerkennung informiert Sie unsere Serviceabteilung gerne.
Oder beachten Sie unsere beiden Info-Blätter zu diesem Thema:
Info-Blatt Umstellung
Info-Blatt Verkürzung der Umstellungszeit von Flächen
Nach der jährlichen Bio-Kontrolle erhalten Sie ein Zertifikat. Auf diesem Dokument sind alle Ihre Produkte mit dem entsprechenden Status (konventionelle Ware, Umstellungsware, anerkannte Bio-Ware) aufgelistet. Dieses Zertifikat ist sozusagen das "Zeugnis" für Ihren Bio-Betrieb.
Erstkontrolle für Neueinsteiger | laufende Kontrollen |
| Information über den Bio-Landbau | |
| Unterzeichnung des Bio-Kontrollvertrags | |
| Erstkontrolle durch die ABG | Normalkontrolle einmal jährlich, zusätzliche Stichprobenkontrollen sind möglich |
| Vereinbarung von Fristen | beim Auftreten von Mängeln: - Probenahme im Verdachtsfall - Vergabe von Sanktionen und Fristen |
| Behebung von Mängeln innerhalb der Umstellungszeit | Behebung der Mängel innerhalb der vorgegebenen Frist |
| jährliche Zertifizierung der Produkte mit dem entsprechenden Status | |