Kontrolle & Zertifizierung

Abschluss des Kontrollvertrages

Sobald Sie den Bio-Kontrollvertrag unterschrieben haben, gilt Ihr Betrieb als Bio-Betrieb. Die Umstellungszeit beginnt zu laufen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie verpflichtet, die Bio-Bestimmungen einzuhalten. Sollte das noch nicht zur Gänze möglich sein, vereinbaren wir bei der ersten Bio-Kontrolle entsprechende Fristen.

Umstellungszeit

Die Umstellungszeit beträgt im Normalfall 2 Jahre. Der erste Anbau - 24 Monate nach Unterzeichnung des Bio-Kontrollvertrags - kann als anerkannte Bio-Ware verkauft werden. Tierische Produkte gelten 24 Monate nach Kontrollvertrags-Abschluss als Bio-Produkte.
Über die Möglichkeiten einer vorzeitigen Anerkennung informiert Sie unsere Serviceabteilung gerne.
Oder beachten Sie unsere beiden Info-Blätter zu diesem Thema:
Info-Blatt Umstellung
Info-Blatt Verkürzung der Umstellungszeit von Flächen

Zertifikat

Nach der jährlichen Bio-Kontrolle erhalten Sie ein Zertifikat. Auf diesem Dokument sind alle Ihre Produkte mit dem entsprechenden Status (konventionelle Ware, Umstellungsware, anerkannte Bio-Ware) aufgelistet. Dieses Zertifikat ist sozusagen das "Zeugnis" für Ihren Bio-Betrieb.

Ablauf der Bio-Kontrolle und Zertifizierung

Erstkontrolle für Neueinsteiger
laufende Kontrollen
Information über den Bio-Landbau 
Unterzeichnung des Bio-Kontrollvertrags 
Erstkontrolle durch die ABGNormalkontrolle einmal jährlich,
zusätzliche Stichprobenkontrollen sind möglich
Vereinbarung von Fristenbeim Auftreten von Mängeln:
- Probenahme im Verdachtsfall
- Vergabe von Sanktionen und Fristen
Behebung von Mängeln innerhalb der UmstellungszeitBehebung der Mängel innerhalb der vorgegebenen Frist
jährliche Zertifizierung der Produkte mit dem entsprechenden Status