Gastronomie

Bio-Einstieg leicht gemacht!

Gastronomiebetriebe und Großküchen, die mit „Bio“ werben, fallen auch in der Neuauflage der EU-Bio-Verordnung 834/2007 idgF. nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzestextes. Allerdings wurde im September 2008 mit der Neuauflage des Österreichischen Lebensmittelcodex, die Kontrollpflicht auf nationaler Basis beschlossen.
Somit ist ab 01.07.2009, für Restaurants, Pensionen, Imbissstuben, Hotels oder Großküchen, die eine Speise, eine Komponente, eine Zutat oder einen Bio-%-Satz ausloben, die Teilnahme am Kontrollverfahren unumgänglich.

So einfach können Sie einsteigen

Wenn Sie noch keine Erfahrung mit dem Zubereiten biologischer Speisen haben, starten Sie den Umstieg schrittweise - zum Beispiel mit der „weißen Palette“ - und steigern Sie sukzessive das Bio-Sortiment und den Einsatz dieser qualitativ hochwertigen Produkte. Setzten Sie schon lange Bio-Lebensmittel aus den verschiedensten Warengruppen ein? Worauf warten Sie? Geben Sie Ihren Gästen die Sicherheit der kontrollierten Bio-Qualität und profitieren Sie schon jetzt vom steigenden Wellness- und Gesundheitsbewusstsein der Konsumenten. Die Zertifizierung Ihrer Küche bringt einerseits neue Kundenkreise – denn die richtige Ernährung spielt in unserer Konsumgesellschaft eine immer größere Rolle – und andererseits werden Ihnen neue Marketingaspekte für Ihr gesamtes Unternehmen eröffnet.