Bioprodukte sind gentechnikfrei. Gesetzliche Vorschrift ist, dass Bioprodukte "ohne Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und/oder von auf deren Grundlage hergestellten Erzeugnissen hergestellt werden".
Wer Biolebensmittel herstellt, muss daher von allen Vor-Erzeugern schriftliche Verpflichtungserklärungen über die Gentechnikfreiheit einholen: Das betrifft alle Lebensmittelzusatzstoffe und Hilfsstoffe, die bei Rezepturen Verwendung finden und gentechnik-relevant sind.
Näheres finden Sie in der Datenbank www.InfoXgen.com