Biozeichen

Bio-Lebensmittel müssen seit 01.07.2010 mit dem EU-Bio-Logo deklariert sein, wenn diese verpackt sind und direkt für den Endverbraucher bestimmt sind. 

  • EU-Bio-Logo

  •         

Im Sichtfeld des EU-Bio-Logos muss die Kontrollstellennummer (z. B. AT-BIO-301) stehen. Unmittelbar darunter muss der Ort der landwirtschaftlichen Erzeugung angegeben sein, z. B.:
Österreich-Landwirtschaft
EU-Landwirtschaft
Nicht-EU-Landwirtschaft
EU/Nicht-EU-Landwirtschaft

Mehr Infos zum EU-Bio-Logo: http://www.abg.at/de/abg/news/aktuelles/38  


Zusätzlich kann ein Bio-Produkt mit folgenden Zeichen versehen sein:

  • mit dem Siegel der Bio-Kontrollstelle

    z. B. Austria Bio Garantie-Signet oder kombiniert mit dem EU-Bio-Logo

  •        

  • mit dem staatlichen Bio-Zeichen der AMA



  • mit dem Logo eines Biobauern-Verbandes, z.B.

     
    Bio Austria
      Demeter
       Biolandwirtschaft Ennstal
       Moorheilbad Harbach
      ORBI

  • mit dem Markenzeichen von Großerzeugern oder Handelsketten

    z. B. Natur pur, Ja!Natürlich,  Natur aktiv, ´Zurück zum Ursprung, Bio+, ...