Woran erkennen Sie Bioprodukte?

Wo Bio draufsteht, ist Bio drin!

Der Biolandbau ist europaweit reglementiert. Die gesetzliche Grundlage besagt, dass Lebensmittel, die einen Bio-Hinweis tragen, auch tatsächlich entsprechend der Richtlinien für die biologische Landwirtschaft erzeugt werden müssen.
Nun nützt diese Bestimmung nur dann etwas, wenn die Einhaltung der Richtlinien kontrolliert wird. Zu diesem Zweck gibt es Biokontrollstellen. Kontrollierte Bioprodukte werden zertifiziert und sind speziell gekennzeichnet:

Zwingend vorgeschrieben ist die Kennzeichnung des Bio-Produkts mit der Code-Nummer jener Bio-Kontrollstelle, die das Produkt zertifiziert hat. Der Code wurde EU-weit vereinheitlicht. Im Falle der ABG lautet die neue Nummer:  AT-BIO-301 (alt: AT-N-01-BIO).

 

Erklärung der Code-Nummer:

 

AT:
BIO:
301:


 

Österreich
Bio-Kontrollstelle
3 für Niederösterreich (Standort der ABG-Zentrale), 01 für die erste in NÖ anerkannte Bio-Kontrollstelle

Zusätzlich müssen vorverpackte Bio-Lebensmittel ab 1. Juli 2010 das neue EU-Bio-Logo tragen. Mehr zu diesem Logo lesen Sie hier

Statt "biologisch" wird auch "ökologisch" verwendet. Diese Bezeichnung ist vor allem in Deutschland üblich.

Bezeichnungen wie "naturnah", "naturrein", "vollwert", "aus kontrolliertem Anbau", "aus Freilandhaltung" oder Ähnliches weisen nicht auf Bioprodukte hin.