Der Biolandbau ist europaweit reglementiert. Die gesetzliche Grundlage besagt, dass Lebensmittel, die einen Bio-Hinweis tragen, auch tatsächlich entsprechend der Richtlinien für die biologische Landwirtschaft erzeugt werden müssen.
Nun nützt diese Bestimmung nur dann etwas, wenn die Einhaltung der Richtlinien kontrolliert wird. Zu diesem Zweck gibt es Biokontrollstellen. Kontrollierte Bioprodukte werden Zertifiziert und sind speziell gekennzeichnet:
Zwingend vorgeschrieben ist die Kennzeichnung des Bio-Produkts mit der Code-Nummer der Bio-Kontrollstelle, die das Produkt zertifiziert hat. Im Falle der ABG ist das die Code-Nummer AT-N-01-BIO.
![]() | Erklärung der Code-Nummer: | |
| AT: N: 01: Bio: | Österreich Niederösterreich als erste Bio-Kontrollstelle in Niederösterreich anerkannt Bio-Kontrollstelle | |
Statt "biologisch" wird auch "ökologisch" verwendet. Diese Bezeichnung ist vor allem in Deutschland üblich.
Bezeichnungen wie "naturnah", "naturrein", "vollwert", "aus kontrolliertem Anbau", "aus Freilandhaltung" oder Ähnliches weisen nicht auf Bioprodukte hin.