| Ein potentieller Neukunde bekundet gegenüber der ABG Interesse an einer Kontrolle-/Zertifizierung entsprechend des USDA/NOP Standards. |
| Die ABG übermittelt an jene Personen, die Interesse an der Zertifizierung haben, ausreichend Informationsmaterial, damit diese den Anforderungen des NOP Standards Folge leisten können: (Information für Kunden: wie erlangt man die Zertifizierung ABG0312de Anwendungsbereich ABG0295de, generelle Anforderungen ABG0299de, Antrag zur Zertifizierung ABG0296de, Weiterführung der Zertifizierung ABG0301de, Berufungen ABG0304de, den Verweis auf die „National List“ ABG0303de, Etiketten, Kennzeichnung ABG0292de, und aktuelle Information auf unserer Homepage www.abg.at .) Wir übermitteln potenziellen Neukunden Blanko-Dokumente zur NOP Betriebsbeschreibung, Formblätter und weitere Vorlagen zur Beschreibung der Handhabung als auch die “generelle Tarifinformation” ABG0336, sowie Information über die Antragsstellung und über nicht rückerstattbare Gebühren. |
| Der potenzielle Neukunde retourniert einen Antrag zur Zertifizierung gemäß §205.401. ABG startet die Prüfung zum Antrag auf Zertifizierung gemäß §205.402 und mit Hilfe des Formblattes ABG0317e (siehe auch ABG0298de). ABG retourniert das Ergebnis der Antragsprüfung gemeinsam mit der kundenspezifischen Kostenschätzung ABG0337 (siehe auch ABG0297e), zwei Kopien des NOP Kontrollvertrages und Information zum weiteren Prozedere. Der Kunde muss die bisher veranschlagten Kosten bezahlen und die beiden Verträge gegenzeichnen und retournieren, um offiziell den Zertifizierungsprozess zu starten. Die ABG zeichnet die beiden Verträge gegen und retourniert ein Exemplar dem Kunden. |
| Die ABG wird einen Termin für die Kontrolle vor Ort vorschlagen, welcher vom Kunden bestätigt werden muss. |

| Ein ABG Kontrollor wird bei den Betriebsstätten des zu zertifizierenden Unternehmens eine Kontrolle vor Ort durchführen, um festzustellen, ob die Anforderungen des NOP Standards gemäß §205.403 erfüllt werden können (siehe auch ABG0305de). Die Feststellungen werden diskutiert und im Kontrollbericht dokumentiert. Eine Kopie des Kontrollberichtes zusammen mit einer Kopie von etwaigen Probeziehungen wird dem Unternehmen übermittelt. |

| Die ABG wird sämtliche Information, die vom Antragsteller und vom Kontrollor übermittelt wird, prüfen. Falls das Prüfergebnis ergibt, dass seine Zertifizierung entsprechend §205.405 abgelehnt werden muss (siehe auch ABG300de), wird dem Antragsteller eine Mitteilung zu den gefundenen Abweichungen oder gegebenenfalls eine Mitteilung zur generellen Ablehnung der Zertifizierung zugeschickt. Der Antragsteller kann die Abweichungen beheben und die Beschreibung und Belegung der Korrekturmaßnahme der ABG übermitteln oder er kann auch gegen den Entscheid berufen. Falls die Prüfung der übermittelten Korrekturmaßnahmen oder auch die ursprüngliche Prüfung der übermittelten Information ergibt, dass der Antragssteller in der Lage ist, den Anforderungen des NOP Standards zu entsprechen oder dass er den Anforderungen entspricht, so muss eine Zertifizierung gemäß §205.404 (siehe auch ABG0313de) zugesichert werden und ein Zertifikat ausgestellt werden. |

| Sobald ein Zertifikat ausgestellt wurde, darf der Kunde Bio-Produkte, die entsprechend dem USDA/NOP Standard geprüft und gekennzeichnet sind, vermarkten. |

| Um die Zertifizierung gemäß. §205.406 weiter zu führen, muss jährlich eine Kontrolle vor Ort durchgeführt werden (siehe auch ABG0301de). Diesbezüglich muss das zertifizierte Unternehmen der ABG jedes Jahr und vor der jährlichen Kontrolle eine aktualisierte Betriebsbeschreibung sowie jegliche relevante aktualisierte Information betreffend der Handhabung übermitteln, die zum Erfüllen des NOP Standards erforderlich ist. |