Kontrolle & Zertifizierung
Abschluss des Kontrollvertrages
Sobald Sie den Bio-Kontrollvertrag unterschrieben haben, gilt Ihr Betrieb als Bio-Betrieb. Die Umstellungszeit beginnt zu laufen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie verpflichtet, die Bio-Bestimmungen einzuhalten. Sollte das noch nicht zur Gänze möglich sein, vereinbaren wir bei der ersten Bio-Kontrolle entsprechende Fristen.
Umstellungszeit
Die Umstellungszeit beträgt im Normalfall 2 Jahre. Der erste Anbau – 24 Monate nach Unterzeichnung des Bio-Kontrollvertrags – kann als anerkannte Bio-Ware verkauft werden. Tierische Produkte gelten 24 Monate nach Kontrollvertrags-Abschluss als Bio-Produkte.
Über die Möglichkeiten einer vorzeitigen Anerkennung informiert Sie unsere Serviceabteilung gerne.
Oder beachten Sie unsere beiden Info-Blätter zu diesem Thema:
Info-Blatt Umstellung
Info-Blatt Verkürzung der Umstellungszeit von Flächen
Zertifikat
Nach der jährlichen Bio-Kontrolle erhalten Sie ein Zertifikat. Auf diesem Dokument sind alle Ihre Produkte mit dem entsprechenden Status (konventionelle Ware, Umstellungsware, anerkannte Bio-Ware) aufgelistet. Dieses Zertifikat ist sozusagen das „Zeugnis“ für Ihren Bio-Betrieb.
Ablauf der Bio-Kontrolle und Zertifizierung
Erstkontrolle für Neueinsteiger
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laufende Kontrollen
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Information über den Bio-Landbau | |
Unterzeichnung des Bio-Kontrollvertrags | |
Erstkontrolle durch die ABG LW | Normalkontrolle einmal jährlich, zusätzliche Stichprobenkontrollen sind möglich |
Vereinbarung von Fristen | beim Auftreten von Mängeln: – Probenahme im Verdachtsfall – Vergabe von Sanktionen und Fristen |
Behebung von Mängeln innerhalb der Umstellungszeit | Behebung der Mängel innerhalb der vorgegebenen Frist |
Sanktionskatalog
Download: ABG0150
Nähere Informationen zu unserer Kontroll- und Zertifizierungstätigkeit finden sie in unserem Zertifizierungsprogramm: Link zum Zertifizierungsprogramm Landwirtschaft Bio
Die Austria Bio Garantie – Landwirtschaft GmbH ist auch als Kontrollstelle für Heumilch g.t.S. zugelassen und kann somit Prüfungen und Zertifizierungen für Heumilch g.t.S. vornehmen. Die Zulassung betrifft alle Produktionsbereiche (Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel).
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