NOP-Warenbegleitzertifikat (USA)
NOP-Warenbegleitzertifikat (USA)
Seit 01.06.2012 ist Bio-Ware, welche gemäß VO (EG) 834/2007 und Durchführungsverordungen idgF zertifiziert ist, gemäß NOP-Richtlinien als gleichwertig anzusehen. Diese Anerkennung besteht ab diesem Zeitpunkt für Ware, die innerhalb der EU produziert bzw. verpackt wird (ein Aufbereitungsschritt in der EU ist notwendig, sofern Bio-Ware aus Drittstaaten gem. EU-VO 1235/2008 eingeführt wurde und in die USA exportiert wird).
Einschränkungen bestehen allerdings für tierische Produkte und Produkte aus Aquakultur – Details hierzu finden Sie unter:
https://www.ams.usda.gov/services/organic-certification/international-trade/european-union
Die Deklarationsbestimmungen des jeweiligen Ziellandes müssen eingehalten werden, das USDA-Seal darf bei Produkten wo möglich (s. detaillierte Bestimmungen o.g. Link) ebenfalls verwendet werden. Jeder Export in die USA muss ab dem 01.06.2012 durch ein eigenes Exportdokument begleitet werden, welches wir als zuständige Bio-Kontrollstelle für unsere Kunden ausstellen können (dort wo die Bestimmungen des Äquivalenzabkommens erfüllt werden).
Hier finden Sie:
- die Vorlage des NOP-Warenbegleitzertifikates (auch aktuell auffindbar unter https://www.ams.usda.gov/sites/default/files/media/NOP%20Import%20Certificate.pdf) und
- die dazugehörige detaillierte Ausfüllanleitung („Instructions“ auch aktuell auffindbar unter https://www.ams.usda.gov/sites/default/files/media/NOP%20Instructions%20for%20completing%20import%20certificate.pdf)“
Hinweis – da es sich um ein beschreibbares PDF handelt und dieses nachfolgend nicht mehr adaptierbar ist, müssen wir als Kontrollstelle das Dokument vollständig ausfüllen (nicht so wie beim herkömmlichen Warenbegleitzertifikat).
Wir bitten Sie, uns hierzu sämtliche notwendige Informationvollständig gemeinsam mit dem relevanten Lieferdokument (idR Lieferschein/Rechnung) zu übermitteln (die in Box 4 geforderte „Import Certificate Number“ wird durch uns vergeben).
Zusammengefasst heißt dies, dass wir folgende Infomation zur Austellung des NOP-Warenbegleitzertifikates (je Lieferung wird ein Dokument ausgestellt) benötigen:
- Warenbegleitdokument (d.h. idR Lieferschein/Rechnung) für die relevante Lieferung
- Falls nicht auf Lieferschein/Rechnung ersichtlich zusätzlich:
Verarbeitungsschritt durchgeführt wird, von der am Lieferdokument angegebenen abweichen, bitten um Information hierzu – dieser Punkt ist ebenfalls Teil des NOP-Warenbegleitzertifikates
(Box 15).