Biozeichen
Bio-Lebensmittel müssen seit 01.07.2010 mit dem EU-Bio-Logo deklariert sein, wenn diese verpackt sind und direkt für den Endverbraucher bestimmt sind.
EU-Bio-Logo
Im Sichtfeld des EU-Bio-Logos muss die Kontrollstellennummer (z. B. AT-BIO-301 oder AT-BIO-302) stehen. Unmittelbar darunter muss der Ort der landwirtschaftlichen Erzeugung angegeben sein, z. B.:
- Österreich-Landwirtschaft
- EU-Landwirtschaft
- Nicht-EU-Landwirtschaft
- EU/Nicht-EU-Landwirtschaft
Mehr Infos zum EU-Bio-Logo: http://www.abg.at/de/abg/news/aktuelles/38
Zusätzlich kann ein Bio-Produkt mit folgenden Zeichen versehen sein:
mit dem Siegel der Bio-Kontrollstelle
z. B. Austria Bio Garantie-Signet oder kombiniert mit dem EU-Bio-Logo
z. B. Austria Bio Garantie – Landwirtschaft GmbH-Signet oder kombiniert mit dem EU-Bio-Logo
mit dem staatlichen Bio-Zeichen der AMA
mit dem Logo eines Biobauern-Verbandes, z.B.
Bio Austria
Demeter
Biolandwirtschaft Ennstal
Moorheilbad Harbach
ORBI
mit dem Markenzeichen von Großerzeugern oder Handelsketten
z. B. Natur pur, Ja!Natürlich, Natur aktiv, ´Zurück zum Ursprung, Bio+, …