Ab 1.1. 2016 tritt eine zusätzliche Richtlinie in Kraft bzgl. zusätzlicher Kontrollen von Bio-Importen aus folgenden Ländern: Ukraine, Aserbeidschan, Belarus,Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Moldawien, Tadschikistan, Russische Föderation
Die relevante Richtlinie finden sie unter:
http://ec.europa.eu/agriculture/organic/organic-farming/news/2015/20151211_en.htm
Wenn betroffene Produkte aus den angeführten Ländern zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft erst in Österreich gestellt werden, so führen die zuständigen Behörden gemeinsam mit den Kontrollstellen eine Überprüfung im Sinne der Leitlinie zu Lasten des Einführers durch. Eine Vermarktung als Bio ist erst nach Freigabe durch die zuständige Behörde möglich.
Sollten sie Ware als Erstempfänger und von einem anderen Importeur erhalten, darf ebenfalls erst bei Vorhandensein der entsprechenden Prüfunterlagen die Ware in Verkehr gebracht werden.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an die Lebensmittelbehörde ihres Bundeslandes.