ABG/EU-Bio-Logos (Kombination des EU-Bio-Logos und des Markenzeichens der Austria Bio Garantie GmbH)
Um Ihnen die Umsetzung der strengen Verwendungsvorgaben des EU-Bio-Logos zu erleichtern, haben wir das bekannte Austria Bio Garantie-Logo mit dem EU-Bio-Logo kombiniert. Wir bieten es in verschiedenen Formaten und mit verschiedenen Herkunftsangaben an.
Das ABG/EU-Bio-Logo kann im Hochformat oder im Querformat verwendet werden und muss den vorgegebenen Mustern entsprechen. Diese Muster enthalten als Herkunftsland entweder
Klicken Sie auf das gewünschte Format um zu den Download-Dateien zu kommen. Bitte achten Sie nach dem Download auf die Einhaltung der Mindestgröße. |
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Hochformat | Querformat |
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Verwendungsbestimmungen:Grundsätzlich gilt:Diese Verwendungsbestimmungen sind integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen idgF. Sie können das EU-Bio-Logo unter http://ec.europa.eu/agriculture/organic/eu-policy/logo_de bzw. das ABG/EU-Bio-Logo im Quer- und Hochformat gratis downloaden. Das ABG/EU-Bio-Logo muss den vorgegebenen Mustern entsprechen. Größe des EU-Bio-Logos und des ABG/EU-Bio-LogosDas EU-Bio-Logo muss eine Mindesthöhe von 9 mm und eine Mindestbreite von 13,5 mm haben; das Verhältnis Höhe/Breite beträgt stets 1:1,5. Bei sehr kleinen Verpackungen kann die Mindestgröße ausnahmsweise auf eine Höhe von 6 mm verringert werden. Aus der Mindestgröße für das EU-Bio-Logo (9 x 13,5 mm) ergibt sich die Mindestgröße für das ABG/EU-Bio-Logo: Querformat: 28,5 x 15 mm FarbdefinitionenFärbig und schwarz/weiß bzw. einfärbig. Farbdefinition für Grafiker bzw. Druckereien: Farbdefinition Austria Bio Garantie-Logo:Grün: 100 Cyan / 25 Magenta / 90 Yellow / 0 Key
Farbdefinition EU-Bio-Logo:Pantone: [50 % Cyan + 100 % Yellow], wenn ein Vierfarbendruck verwendet wird.
Farbdefinition des Hintergrundes:Cmyk: 25/0/50/0 Ist die Hintergrundfarbe der Verpackung oder des Etiketts dunkel, so können die Symbole unter Verwendung der Hintergrundfarbe der Verpackung oder des Etiketts im Negativformat ausgeführt werden. Verwendung am ProduktBetriebe dürfen sowohl das EU-Bio-Logo als auch das ABG/EU-Bio-Logo zur Kennzeichnung/Etikettierung von Erzeugnissen verwenden, die in der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 idgF geregelt sind und in der Verkehrsbezeichnung einen Hinweis auf die biologische Produktion tragen dürfen. Die kombinierten Logos dürfen auf folgenden Produkten nicht verwendet werden:
Verwendung des ABG/EU-Bio-Logos auf WerbematerialDas Logo darf in der Aufmachung und Werbung verwendet werden sofern diese der EU-Bio-Verordnung 834/2007 entspricht. Bei Verwendung auf Werbematerial erfolgt keine Herkunftsangabe. Verpflichtender Zusatz auf Werbematerial, Geschäftspapieren, Homepage, etc. im gleichen Sichtfeld wie das ABG/EU-Bio-Logo: Verarbeitungsbetriebe:
Bei Handelstätigkeit:
Missbräuchliche Verwendung des ABG/EU-Bio-LogosIm Falle einer missbräuchlichen Verwendung des ABG/EU-Bio-Logos wird von den Vertragspartnern vorab eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Bei erstmaligem Verstoß verpflichtet sich die ABG eine schriftliche Abmahnung samt angemessenen Korrekturmaßnahmen vorzuschreiben. Bei Folgeverstößen bzw. falls eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein sollte, ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe von 10 % des Umsatzes, der mit falsch gekennzeichneten Produkten erzielt wurde, mindestens jedoch zu € 1.000,- verpflichtet. Diese Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Darüber hinaus ist die ABG im Fall einer vertragswidrigen Kennzeichnung zur sofortigen Auflösung des Kontrollvertrages berechtigt. |